Bonaire Autovermietung
UKUK
English Dutch
 

Facebook Youtube LinkedIn


Bonaire Rent a Car

Definitionen:

In diesen AGB gelten die folgenden Begriffe wie hier definiert:

Fahrzeug: bedeutet hier: Das Fahrzeug oder jegliches anderes Objekt, was das Subjekt des Mietvertrags ist;

Kunde: bedeutet hier: Die natürliche Person oder das Rechtssubjekt, welches als Kunde den Mietvertrag abschließt;

Mietgebühr: bedeutet hier: Die Summe, die durch den Kunden an Bonaire Rent a Car gezahlt werden muss, inklusive der Gebühren für weitere Dienste und Administration;

Bonaire Rent a Car: bedeutet hier: Bonaire Rent a Car NV;

Konsument: bedeutet hier: Der Kunde hat als natürliche Person rechtsverbindlich den Mietvertrag abgeschlossen und agiert hier nicht in seiner beruflichen Funktion oder Profession.

Schaden: bedeutet hier: Jeglicher finanzieller Verlust, der direkt oder indirekt für Bonaire Rent a Car unter den folgenden Bedingungen entsteht:
- Beschädigung des Fahrzeuges, von Teilen des Fahrzeuges oder Zubehör das sich im Eigentum von Bonaire Rent a Car befinden. Dieser Schaden beinhaltet alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs sowie jeglicher Verlust von Mietgebühr;
- Schäden oder Verletzungen die einem Individuum oder Objekt mit dem oder durch das Fahrzeug zugefügt werden, für welchen Bonaire Rent a Car, der Fahrzeugführer oder der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges haftpflichtig ist;

Fahrer: bedeutet hier: das Individuum, was das Fahrzeug tatsächlich fährt.

Artikel 1. Festlegung von Mietgebühr und Mietzeitraum

Der Mietvertrag wird für den Zeitraum und die Summe geschlossen, wie sie im Mietvertrag oder einer anderen schriftlichen Übereinkunft genannt sind.

Artikel 2. Rückgabe des Mietfahrzeugs

Der Kunde ist zur Rückgabe des Fahrzeugs an die im Mietvertrag mit Bonaire Rent a Car genannte Adresse, spätestens zum vertraglich genannten Datum und der Uhrzeit verpflichtet, falls der Mietvertrag nicht vor Ablauf dieses Datums und der Uhrzeit verlängert wurde.

Artikel 3. Überschreiten der Mietdauer

1. Falls das Fahrzeug nicht innerhalb der im Vertrag genannten Mietdauer oder einer oder mehrerer möglichen Verlängerungen an Bonaire Rent a Car oder eine durch Bonaire Rent a Car akzeptierte dritte Partei zurückgegeben wird, hat Bonaire Rent a Car das Recht auf sofortige Rückforderung des Fahrzeugs.
2. Alle Verpflichtungen in diesem Vertrag bleiben bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an Bonaire Rent a Car bestehen und der Kunde wird verpflichtet eine Extra-Gebühr von US$ 50,00 exkl. MwSt. pro Tag für die Gesamtdauer der Überschreitung zu entrichten, ohne Beeinträchtigung der Verpflichtung des Kunden, Ausgleichszahlungen für jeglichen Verlust oder Schaden, der sich durch die Überziehung für Bonaire Rent a Car ergibt, zu entrichten.
3. Jegliche juristische Kosten die durch die Rückforderung des Fahrzeugs anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.

Artikel 4. Kündigung

Bestätigte Reservierungen können bis zu sieben Tage vor dem Abholdatum ohne Stornierungsgebühren gekündigt werden. Im Falle des Nichterscheinens oder einer Kündigung innerhalb der sieben Tage vor dem Abholdatum werden US$ 50,00 exkl. MwSt. berechnet. Buchungsänderungen sind unentgeltlich.

Artikel 5. Zahlung

1. Eine Kreditkarte wird für die Abwicklung der Kautions- und Versicherungszahlungen benötigt. Die Zahlung der Kaution wird bei Abholung des Fahrzeugs abgewickelt.
2. Jegliche Kaution wird voll oder teilweise erstattet, sobald das Fahrzeug zu Bonaire Rent a Car zurückgebracht wurde und eine Inspektion des Fahrzeuges Schäden ausgeschlossen hat, bzw. eine Haftung für etwaige Schäden die Kautionszahlungen nicht übersteigt.
3. Eine Kaution von US $572,00 wird grundsätzlich immer benötigt. Eine solche Ermächtigung ist unwiderruflich.
4. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung sofort nach Ende des Mietzeitraums.
5. Falls der Kunde die Zahlung mit Blick auf Nr.4 dieses Artikels versäumt, wird der Beweis der Nichterfüllung angewendet. In diesem Fall hat Bonaire Rent a Car das Anrecht auf einen gesetzlichen Zinssatz plus 4% ab dem Tag, an dem der Beweis der Nichterfüllung erbracht wurde, bis zum Zeitpunkt der kompletten Zahlung.
6. Falls der Kunde die Zahlung auch nach dem Beweis der Nichterfüllung nicht erbringt, ist er verpflichtet, Schadenersatzzahlungen zu leisten. Unter Schadenersatzzahlungen sind all die Kosten zu verstehen, die Bonaire Rent a Car entstehen, um den fälligen Betrag zu erhalten. Diese Kosten liegen bei mindestens 15% des fälligen Gesamtbetrages, mindestens jedoch US $75,00.

Artikel 6. Anfallende Kosten während der Nutzung des Fahrzeugs

Der Kunde ist voll verantwortlich für alle Bußgelder oder andere Konsequenzen durch die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln, Parkregelungen oder Verbote, oder jeglicher anderer Gesetze und Regelungen während des Mietzeitraums. Falls Bonaire Rent a Car solche Bußgelder, Störungskosten oder hieran gebundene weitere Kosten tragen muss, willigt der Kunde ein, dass wir neben den Kosten für etwaige Bußgelder, etc. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von US $10,00 exkl. MwSt. für die Weiterbearbeitung solcher Vorfälle durch uns berechnen.

Artikel 7. Nutzung des Fahrzeugs

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nur für den ihm zugedachten Zweck genutzt wird.
2. Der Kunde muss das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand an Bonaire Rent a Car zurückbringen.
3. Nur die Person/-en, die im Mietvertrag ausdrücklich als Fahrer genannt ist/sind, darf/dürfen das Fahrzeug bedienen. Dem Kunden ist nicht gestattet, einer anderen Person, als der im Mietvertrag auf der ersten Seite genannten Person/-en das Fahren zu ermöglichen.
4. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und sich in einem guten physischen und mentalen Zustand befinden, der benötigt wird, um sicher zu fahren.
5. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht an eine dritte Partei weitervermieten, soweit er nicht eine schriftliche Genehmigung für dieses Vorhaben von Bonaire Rent a Car erhalten hat.
6. Der Kunde darf Bonaire Rent a Car nicht an dritte Parteien verpflichten oder jegliche Erscheinungen in solcher Form gestalten.
7. Falls der Kunde die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, so muss er Bonaire Rent a Car sofort und unverzüglich informieren.
8. Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug
i. nicht für illegale Zwecke, Rennveranstaltungen oder Leistungstests in jeglicher Art und Weise genutzt wird;
ii. nicht für den Transport von Tieren genutzt wird;
iii. nicht für den Transport von zahlenden Passagieren oder jeglicher Art von Anhalter genutzt wird.
9. Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer dürfen nicht mehr Passagiere befördern, als Sitzgelegenheiten mit einzelnen Sitzgurten im Fahrzeug enthalten sind, oder eine schwerere Fracht befördern, als die vom Fahrzeughersteller angegebene Gewichts- und Ladegrenzen.
10. Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer sind verpflichtet, die vom Fahrzeughersteller angegebenen Spezifikationen über die Menge und Eigenschaft von Motoröl und Motor-Kühlflüssigkeit einzuhalten.
11. Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung der richtigen Spritart.
12. Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht nutzen, falls es beschädigt oder in einer anderen Art und Weise nicht sicher.
13. Im Falle einer Beschädigung oder im Falle einer möglichen Beschädigung hat der Kunde oder der autorisierte Fahrer folgende Verpflichtungen:

1. Unverzüglich Bonaire Rent a Car informieren (telefonisch);
2. Den Anweisungen von Bonaire Rent a Car Folge zu leisten;
3. Die örtliche Polizei informieren;
4. Bonaire Rent a Car oder den Versicherer mit allen Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit dem Vorfall bereitzustellen;
5. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldeformular an Bonaire Rent a Car senden, innerhalb von 48 Stunden;
6. Kein Schuldeingeständnis in irgendeiner Form abzugeben;
7. Sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht verlassen wird, ohne vorher auf mögliche Risiken, wie Verlust oder jeglichen (weiteren) Schaden zu überprüfen;
8. Vollständig mit Bonaire Rent a Car oder mit Personen, die durch Bonaire Rent a Car autorisiert werden, kooperieren, um sicherzustellen, dass Bonaire Rent a Car mögliche Schäden von Dritten ersetzt bekommt bzw. um Ansprüche von Dritten abzuwehren;

14. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrer, Passagiere und andere Nutzer des Fahrzeugs die Verpflichtungen und Verbote aus diesem Artikel kennen und diese befolgen.

Artikel 8 Kundenhaftung für Schäden

1. Falls durch die Mietdokumente nicht anderweitig belegt, wird angenommen, dass der Kunde das Fahrzeug ohne irgendwelche sichtbaren Schäden oder Defekte übernommen hat.
2. Gegebenenfalls hat der Kunde die Selbstbeteiligung wie angegeben auf den Mietdokumenten für jeden separaten Vorfall, der Schäden am, oder den Verlust des Fahrzeuges zu Folge hat, zu tragen. Dies gilt auch für jeden einzelnen Vorfall, in welchem das Fahrzeug das Eigentum Dritter beschädigt und durch den Kunden oder einen autorisierten Fahrer herbeigeführt wurde.
3. Eine Vollkasko (CDW) reduziert die Kundenhaftung für Schäden in jedem Vorfall und begrenzt den zu zahlenden Betrag auf die jeweilige Selbstbeteiligung, außer:

1. Der Schaden wurde herbeigeführt durch, oder ist das Resultat einer Handlung oder Unterlassung, die gegen Artikel 7 verstößt;
2. Der Schaden wurde mit Einverständnis des Kunden verursacht, oder entstand durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden;
3. Es betrifft einen Schaden, der aus einer Verletzung oder Schädigung mit dem oder durch das Fahrzeug auf eine dritte Partei resultiert, wobei die Versicherung der dritten Partei eigentlich rechtlich verpflichtet wäre, den Schaden zu tragen, dies jedoch aufgrund einer Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen durch die dritte Partei nicht abdeckt. Die Versicherungsbedingungen sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.
4. Fahrzeugschlüssel, Fernbedienung für das Diebstahlsicherungssystem und Fahrzeugdokumente wie Registrierung und spezifische Dokumente

4. Vollkasko (CDW) und Super LDW decken nur die finanzielle Haftung.
5. Im Falle eines Schadens an, oder herbeigeführt durch das Fahrzeug oder die Fahrzeugladung oberhalb von zwei Meter reduziert die Vollkaskoversicherung (CDW) die Haftung auf ein Maximum von US $572,00 (exkl. MwSt.) für einen Konsumenten und auf ein Maximum von US $5.000,00 (exkl. MwSt.) für Firmenkunden.
6. Der tägliche Verlust der Mietgebühren bezogen auf die voraussichtliche Ausfallzeit wird vorab durch die folgende Formel bemessen: Anzahl der Ausfalltage mal dem Mietpreis pro Tag, minus 10% aufgrund variabler Kosten.

Artikel 9. Reparaturen und Instandhaltung


Jegliche Kosten für notwendige Reparaturarbeiten und Instandhaltung des Fahrzeugs während der Mietperiode gehen auf Rechnung von Bonaire Rent a Car, ausgenommen es ist rechtlich festgelegt, oder läuft aufgrund einer Bestimmung in diesem Vertrag auf Kosten des Kunden.

Artikel 10. Technische Defekte des Fahrzeugs

Falls das Fahrzeug nicht innerhalb von vier Stunden aufgrund eines technischen Schadens repariert werden kann, hat der Kunde das Recht auf eine alternative Beförderung im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bonaire Rent a Car. Bonaire Rent a Car schließt jegliche Haftung für Schäden an im und am Fahrzeug transportierten Objekten aus.

Artikel 11. Bußgelder und staatliche Maßnahmen

1. Der Kunde willigt ein, jegliche Bußgelder oder finanziellen Konsequenzen durch staatliche Maßnahmen in Relation zum Fahrzeug zu tragen, sofern diese Kosten nicht durch einen Schaden verursacht wurden, der bereits vor dem Abschluss des Mietvertrags vorhanden war.
2. Falls solche Kosten zur Bezahlung an Bonaire Rent a Car herangetragen werden, muss der Kunde diese Kosten Bonaire Rent a Car nach der ersten Aufforderung ersetzen. Falls der Kunde nach der ersten Aufforderung nicht zahlt, wird ein Aufschlag von mindestens US $25,00 (exkl. MwSt.) al Hebegebühr fällig.
3. Falls Bonaire Rent a Car verpflichtet wird, Auskünfte über jegliche Art einer Handlung oder Unterlassung vom Kunden gegenüber der Obrigkeit zu melden, wie zum Beispiel bei einer Verkehrs-Verletzung, hat der Kunde jegliche anfallenden Kosten, mindestens jedoch US $10,00 (exkl. MwSt.) zu tragen.

Artikel 12. Beschlagnahmung des Fahrzeugs

Im Falle einer Beschlagnahmung durch die Behörden ist der Kunde verpflichtet, sich den Auflagen des Mietvertrags zu fügen, bis zum Zeitpunkt der Freigabe des Fahrzeuges. Der Kunde muss alle Kosten tragen, die aufgrund der Beschlagnahmung anfallen, ausgenommen falls der Grund für die Beschlagnahmung bei Bonaire Rent a Car liegt.

Artikel 13. Auflösung des Mietvertrags

Bonaire Rent a Car ist befugt, den Mietvertrag jederzeit und ohne vorherige Mitteilung über den Beweis der Nichterfüllung und ohne das Eingreifen eines Gerichts zu kündigen. Bonaire Rent a Car ist befugt, das Fahrzeug zurückzufordern, falls der Kunde es nicht schafft, die Verpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, zu erfüllen. Das Recht auf Beendigung des Vertrags gilt auch im Falle des Todes des Kunden, im Falle einer Inhaftierung des Kunden, sowie der Aufschiebung der Zahlung durch den Kunden.
Bonaire Rent a Car ist außerdem befugt, den Mietvertrag zu kündigen, auch wenn der Kunde aus dem Ausland reserviert hat, im Falle einer Beschlagnahmung, oder für den Fall das Bonaire Rent a Car während der Mietperiode auf Umstände aufmerksam wird, die von einer solchen Natur sind, dass Bonaire Rent a Car den Mietvertrag bei vorherigem Wissen von diesen Umständen, den Mietvertrag nicht geschlossen hätte. Im Falle einer oder mehrerer Geschehnisse ist der Kunde verpflichtet, vollständig zu kooperieren, damit das Fahrzeug wieder zurück zu Bonaire Rent a Car kommt.

Artikel 14. Kundenhaftung für Handlungen oder Unterlassungen gegenüber Dritten

Der Kunde ist haftbar für Handlungen oder Unterlassungen seitens des Fahrers, der Passagiere und anderer Nutzer des Fahrzeugs, auch wenn sie ohne die Zustimmung des Kunden gehandelt haben.

Artikel 15. Erfassung von persönlichen Daten des Kunden und des Fahrers

Persönliche Daten des Mietvertrags werden in der Administration von Bonaire Rent a Car registriert. Diese Registrierung ermöglicht Bonaire Rent a Car die Ausführung des Mietvertrags und stellt dem Kunden oder dem Fahrer optimale und aktuelle Produktinformationen bereit. Diese Informationen können auch genutzt werden, um dem Kunden oder dem Fahrer personalisierte Angebote zu machen. Der Kunde oder der Fahrer können einen Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Informationen zwecks direkten Mailings von Bonaire Rent a Car machen. Dies wird selbstverständlich respektiert.

Artikel 16. Maßgebliche Gesetzgebung

Verträge zwischen Bonaire Rent a Car und dem Kunden und den derzeitig gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jederzeit durch die Rechtsprechung der Niederländischen Antillen reguliert.

Dieses Dokument ist erhältlich in niederländischer, englischer und deutscher Sprache. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Versionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Niederländisch, Englisch und Deutsch, behält die niederländische Variante die höchste Gültigkeit.

   


Bonaire Rent a Car
Kaya International 1, Kralendijk
Bonaire, Caribbean Netherlands

Bonaire


Mob: +599 786 6090
Email: cars@bonairerentacar.com

Copyright © 2008 - 2012 Bonaire Rent a Car